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   BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96   

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BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96 (https://dejure.org/1996,3225)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1996 - 11 VR 2.96 (https://dejure.org/1996,3225)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1996 - 11 VR 2.96 (https://dejure.org/1996,3225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzungsverfahren - Darlegungslast des Antragstellers - Versäumung der Frist - Akteneinsicht

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 20 AEG, § 20 AEG, § 187 BGB, § 188 BGB, § 188 BGB, § 5 VerkPBG, § 14 VwVfG, § 8 VwZG, § 57 VwGO, § 222 ZPO
    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Fristversäumnis, Fristberechnung, Handeln durch Bevollmächtigte, Einsichtnahme in Verwaltungsvorgänge vor Antragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht; Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Ausschlussfrist nach § 20 Abs. 5 AEG; Recht des Schienenverkehrs - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 993
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96
    Ihr hätte sich zumindest der Gedanke aufdrängen müssen, jedenfalls schon das vorzutragen, was sie ohne Einsichtnahme in die Vorgänge wußte; das schließt späteren vertiefenden Vortrag nicht aus (so zu § 5 Abs. 3 Satz 1 VerkPBG BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Der Antragsteller muss in einem solchen Fall demzufolge den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO entsprechend der insoweit strengeren Regelung des § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG innerhalb eines Monats stellen und begründen (ebenso im Ergebnis BVerwG, Beschluss vom 18. November 1996 - BVerwG 11 VR 2.96 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 9 zu der entsprechenden Regelung des § 20 Abs. 5 AEG).

    Versäumt der Antragsteller die Begründungsfrist, ist sein Antrag unzulässig (BVerwG, Beschluss vom 18. November 1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Lagerflächen - zum Anspruch auf Einhaltung

    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschluss vom 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 - VBlBW 1996, 105).
  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

    Eine Vertiefung dieses Vortrags ist zulässig, neue Einwände bleiben hingegen unberücksichtigt (siehe Beschlüsse vom 18. November 1996 - BVerwG 11 VR 2.96 - NVwZ 1997, 993 = Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 9, vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - NVwZ 1997, 274 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11 und vom 28. Februar 2013 - BVerwG 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40037

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Dem Antragsteller wird eine Darlegungslast hinsichtlich der Gründe auferlegt, aus denen nach seiner Auffassung unter Abweichung von dem in § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG normierten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage die aufschiebende Wirkung seiner Klage anzuordnen ist; die Darlegungslast ist mit einer Ausschlussfrist verknüpft (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2009 - 22 AS 08.40042 - juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 18.11.1996 - 11 VR 2/96 - juris Rn. 11 zum wortgleichen § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG a.F.).

    Mit Blick auf das gesetzgeberische Ziel, dem Gericht eine zügige Entscheidungsfindung über im Anschluss an eine Planfeststellung anhängig werdende Aussetzungsverfahren zu ermöglichen (BVerwG, B.v. 18.11.1996 - 11 VR 2/96 - juris Rn. 11), muss von einem Antragsteller erwartet werden, dass er innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist alle ihm bekannten Angriffe gegen die streitgegenständliche Entscheidung vorbringt.

  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der

    Der Antrag ist unzulässig, weil er entgegen § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG innerhalb der dort genannten Monatsfrist nicht ordnungsgemäß begründet worden ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. November 1996 - BVerwG 11 VR 2.96 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

    Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105).
  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042

    Planfeststellung für eine Straßenbahn; sofortige Vollziehbarkeit; keine

    Dem Antragsteller wird eine Darlegungslast auferlegt, die mit einer Ausschlussfrist verknüpft ist (vgl. BVerwG vom 18.11.1996 NVwZ 1997, 993 zum wortgleichen § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG a.F.).

    Hiervon ausgehend ist nicht ersichtlich, dass der Antragsteller infolge seines Kenntnisstandes gehindert war, seinen Aussetzungsantrag fristwahrend zu begründen (vgl. BVerwG vom 18.11.1996 NVwZ 1997, 993).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 13 S 341/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verzögerung durch Akteneinsicht

    Die Frage, ob eine unverschuldete Verhinderung an der Fristeinhaltung schon dann vorliegt, wenn der Betroffene eine von ihm für erforderlich gehaltene Akteneinsicht nicht oder nicht rechtzeitig nehmen konnte, wird in ständiger Rechtsprechung jedenfalls des Bundesverwaltungsgerichts verneint (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 10.10.1989 - 9 B 268/89 -, VBlBW 1990, 100; Beschluss vom 26.5.1975 - III B 117.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 131); das Bundesverwaltungsgericht verlangt von dem Prozessbevollmächtigten grundsätzlich, gegebenenfalls allein aufgrund der ihm vorliegenden angefochtenen Entscheidung und der Information durch den Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen im Mindestmaß genügende Begründung fristgerecht einzureichen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.1996 - 11 VR 2/96 -, NVwZ 1997, 993 zur Antragsfrist des § 20 Abs. 5 Satz 2 AIG).
  • VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020

    Bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss über den Neubau einer

    Die diesbezüglichen Darlegungen in Abschnitt A des Schriftsatzes vom 26. Juni 2014 erfüllen den von § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG u. a. verfolgten Zweck, das Gericht in die Lage zu versetzen, sich binnen kurzer Frist gezielt mit dem entscheidungserheblichen Sachverhalt vertraut zu machen (vgl. zu dieser Zielsetzung des heutigen § 20 Abs. 3 Satz 1 AEG BVerwG, B.v. 18.11.1996 - 11 VR 2.96 - NVwZ 1997, 993/994).
  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 22 AS 13.40076

    Geltend gemachte fehlerhafte Rechtsanwendung ist kein Fall der Verletzung des

  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

  • VG Berlin, 02.07.2020 - 12 L 160.20

    Vorläufige Zulassung zu einem Wiederholungsversuch einer Masterarbeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2002 - 1 B 10259/02

    Teilanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2001 - 11 B 1656/00
  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 11 CS 12.1606

    Unterschiedliche Zeitpunkte der Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2014 - 1 MR 2/14

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

  • OVG Hamburg, 16.10.2019 - 1 Es 2/19

    Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der

  • OVG Hamburg, 16.10.2019 - 1 Es 3/19

    Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der

  • VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026

    Faktisches Mischgebiet; Agrarhandlung als sonstiger Gewerbebetrieb;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 5 S 2585/03

    Wendeschleife für Straßenbahn Karlsruhe-Nordstadt/Heide kann gebaut werden

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